Wohnung renovieren vor dem Auszug: Was Mieter in Berlin wissen müssen
Kurz vor dem Auszug wird es oft hektisch: Kartons packen, Ummeldung, Übergabetermin — und irgendwo dazwischen die Frage, ob und wie viel renoviert werden muss. Hier die wichtigsten Punkte, damit die Übergabe glatt läuft.
Was der Vermieter wirklich verlangen darf
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu „Schönheitsreparaturen beim Auszug“. Nicht jede dieser Klauseln ist rechtlich wirksam — starre Fristenpläne oder pauschale Streichpflichten unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung wurden von Gerichten wiederholt gekippt. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau, im Zweifel hilft ein Mieterverein oder eine kurze Rechtsberatung, bevor Sie unnötig Geld ausgeben.
Was üblicherweise dazugehört
- Wände und Decken in neutraler Farbe streichen (bei farbigen oder stark beschädigten Wänden meist berechtigt)
- Bohrlöcher verspachteln und ausbessern
- Türen und Heizkörper von innen streichen, falls im Vertrag vereinbart
- Kleine Reparaturen an Böden oder Fliesen, wenn selbst verursacht
Zeitplan: so knapp es geht, so früh wie nötig
Der größte Fehler ist, die Renovierung auf die letzten zwei Tage zu schieben. Streichen braucht Trocknungszeit, und wenn dann noch ein Mangel auffällt, fehlt die Zeit zum Nachbessern. Realistisch sind für eine 2–3-Zimmer-Wohnung 2–4 Arbeitstage plus Puffer — wir planen solche Aufträge mit einem festen Fertigstellungstermin, der deutlich vor der Übergabe liegt.
Selbst machen oder beauftragen?
Wer Zeit und die richtige Ausrüstung hat, kann kleinere Arbeiten selbst übernehmen. Bei engen Zeitfenstern, hohen Decken im Altbau oder wenn parallel der Umzug organisiert werden muss, lohnt sich ein Auftrag an ein Team, das den Termin verbindlich zusagt — damit am Übergabetag nichts mehr offen ist.
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Eine pauschale Streichpflicht im Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung oft unwirksam. Was tatsächlich verlangt werden darf, hängt vom Einzelfall und Mietvertrag ab — im Zweifel lohnt sich rechtliche Beratung, bevor Sie handeln.
Typischerweise Streichen von Wänden und Decken, Tapezieren und das Streichen von Heizkörpern und Türen von innen. Nicht dazu zählen in der Regel Bodenbeläge oder Fenster.
Für Streicharbeiten in einer 2–3-Zimmer-Wohnung reichen meist 2–4 Tage. Planen Sie zusätzlich Zeit für Trocknung und kleine Reparaturen ein — insgesamt eine knappe Woche vor dem Übergabetermin ist realistisch.
Kleine Schönheitsreparaturen lassen sich oft kurzfristig nachholen. Wichtig ist ein realistischer Zeitplan mit Puffer — deshalb übernehmen wir solche Aufträge meist mit klarem Fertigstellungstermin vor der vereinbarten Übergabe.
Übergabetermin steht schon fest? Wir übernehmen die Renovierung vor Ihrem Auszug mit einem verbindlichen Fertigstellungstermin.
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